Raus aus dem Alltag, fernab von allem Stress und der täglichen Hektik.....
Entspannen SIe sich in der freien Natur und lassen SIe den Abend ausklinken an einem romantischen Lagerfeuer
Fragen Sie uns :
Unsere Angebote an Wander- und Geländeritten:
Hier können Sie unsere Angebote buchen, erst dann erfolgt eine verbindliche Reservierung.
Wichtig !
Wenn sich aufgrund von Schlecht Wetter dieser Termin nicht einhalten lässt, dann erfolgt automatisch eine Gutschrift für die nächste Veranstaltung !
Das WIE reiten bei uns !
Wir legen von Anfang an Wert auf Selbständigkeit der Reiter und fundiertes Wissen beim Reiten. Das Westernreiten umfasst die Gesamtheit der Hilfengebung, Antizipation und Koordination von Gewichts-, Schenkel-, Stimm- und als einrahmende Hilfe die Zügelhilfen. Wir möchten kein Gezerre und Gezupfe und passen auf, dass das Pferd in seinen physischen Möglichkeiten geritten wird, auch bereits bei den Kindern. Das WIE erklären wir bereits zu Beginn. Unsere Pferde sind keine im Kreis laufenden Schulpferde, sondern fein gerittene Pferde, welche fast ausschließlich für die Zucht eingesetzt werden. Das bringt zu Beginn einen etwas längeren Lernprozess mit sich, aber danach können Sie es richtig.
Reiten bei uns soll Spaß machen, aber auch gesund für Reiter und Pferd sein. Daher haben wir für unseren Stall eine Stallordnung zusammengestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur bei Anerkennung ein Reiten bei uns erfolgen kann:
Achtung ! Die Geländeritte können nur selbstständig auf einem eigenen Pferd erfolgen, wenn Reiterfahrung vorhanden ist (kein Anfänger) und wenn das Pferd auch beherrscht wird. (Selbstständiges agieren - anhalten - steuern ect.) Nach Prüfung vor Ort. Wenn das nicht der Fall ist, dann kann nur ein Unterricht auf dem eingezäunten Platz erfolgen. Dazu bleibt die Ausrittgebühr bestehen und wird bei Nichteignung auch nicht zurück erstattet.
Stand 2020
Unsere AGB's:
Für alle Reitaktivitäten müssen bruchsichere Radhelme oder Reithelme getragen werden. Lange Hose und festes Schuhwerk ebenso. Das Angebot findet bei jedem Wetter statt. Reitergeburtstage sind zwischen April und Oktober möglich. Eine erziehungsberechtige Person muss vor Ort bleiben. Alle Nahrungsunverträglichkeiten und Allergien müssen vor Beginn mitgeteilt und abgesprochen werden. Ebenso evtl. körperliche und geistige Einschränkungen.
Stornierungen der Geburtstage 7 Tage vor Beginn werden mit 50 % des vereinbarten Betrages berechnet. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wie berechnet sich unser Preis?
Wir stellen pro Pferd immer eine Person, welche bei den Reitaktivitäten die Aufsicht hat. Des weiteren reiten immer zwei bis drei Kinder im Wechsel auf einem Pferd.
Somit ist maximaler Spaß bei maximaler Sicherheit möglich.
.... dann ist das ja garnicht so teuer! Ja richtig, daher anrufen und Termin vereinbaren.
Unsere Stallordnung
Der Stall darf nur nach Erlaubnis betreten werden. Für Schäden und Verletzungen, die aus Missachtung dieser Anweisung erfolgen, wird nicht gehaftet.
Reitstunden, welche nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden berechnet. Ausnahme ist krankheitsbedingte Absagen.
Einzelstunden für Kinder/ Pony dauern 30 min, Einzelstunden Großpferd oder Erwachsene 45 min. Stunden welche individuell vereinbart werden und kein weiterer Mitreiter gefunden werden kann, werden als Einzelstunden abgerechnet, Gruppenstunden 45 min. Vereinbarte Zeiten sind immer Beginn Putzzeit. Der Reiter muss sein Pferd selbst zum Reiten fertig machen. Hilfe wird natürlich gestellt.
Der Umgang mit dem Pferd erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung wird nur bei fahrlässigen bzw. grob fahrlässigem Verhalten der Reitlehrer bzw dessen Helfer übernommen.
Für verlorengegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr herrscht Helmpflicht, im Gelände zusätzlich Schutzwestenpflicht. Erwachsenen ist es freigestellt, ohne Helm zu reiten. Haftung aufgrund von Stürzen mit Kopfverletzungen werden jedoch ausgeschlossen, egal welcher Ursache. Das Tragen eines Helmes wird daher dringend empfohlen.
Auf dem Platz herrschen die gängigen FN-Bahnregeln. Wer diese nicht beherrscht, bekommt sie erklärt.
Pferdeäpfel werden auf dem Platz von dem Reiter weggeräumt, dessen Pferd es fallen hat lassen.
Im Gelände wird im Galopp nicht überholt, im Trab nur nach Ankündigung und Zustimmung des zu Überholenden.
Im Gelände bergab wird immer Schritt gegangen. Wenn es zu steil wird, wird abgestiegen.
Es wird nur auf befestigten Wegen geritten. Bitte die Pferde auf dem Weg halten.
Alle Waldmitbenutzer, Wanderer, Radfahrer, Jogger, als auch Jäger, Förster und Waldarbeiter werden im Schritt passiert. Grüßen fördert eine positive Einstellung den Reitern gegenüber. Wenn es eng wird, lieber absteigen. In der Gruppe immer hintereinander reiten. Straßen werden immer gemeinsam passiert, nicht als ewig lange Pferdeschlange.
Pferdemist, welcher in Hofstellen oder in Ortschaften verloren wird, muss mitgenommen werden. Manchmal hilft die Frage, ob jemand Pferdemist brauchen kann.
Nach dem Ausritt: Wenn die Pferde schwitzen, muss das Pferd mit einer Decke eingedeckt werden.
Alle Sachen werden wieder an den für sie angestammten Platz zurückgelegt oder gehängt.
Nasse Decken, Pads UND Zaumzeuge müssen bei winterlichen Temperaturen in die Milchkammer gehängt werden
Schäden am Stalleigentum muss unverzüglich mitgeteilt werden. Schäden, die aus Fehlverhalten des Reiters resultieren, müssen vom Reiter getragen werden. Verlorengegangenes Equipment muss vom Ausleiher ersetzt werden.
Auf dem Hof wird Schrittgeschwindigkeit gefahren.
Bitte keine Leckerli oder Ähnliches im Stall füttern – Futterneid!
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